AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Katharina Syring Fotografie (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Fotos, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative etc.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen an den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der Fotografien.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch ohne die ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
(4) Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung des Fotografen und die Gestaltung an. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Jede kommerzielle Nutzung, Digitalisierung, Speicherung, Vervielfältigung (z.B. im Internet, Intranets, Online-Datenbanken, etc.), Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) ist nicht erlaubt. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Ein erweitertes Nutzungsrecht, welches die vorhergehenden Punkte aus Absatz (2) einschließt, kann mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erworben werden. Das erweiterte Nutzungsrecht wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars sowie aller Kosten und Auslagen in Form von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.
(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Fotografien hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Fotograf ist dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihm verwahrten Fotografien nach Beendigung des Auftrages zu löschen. Es besteht kein Recht auf Nachbestellungen.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale ohne gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Für Endverbraucher wird der Betrag inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, erforderliche Requisiten, eventueller Reisekosten, erforderliche Spesen,…) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vom Auftraggeber beauftragte Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(4) Eine Anzahlung von 40 % des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Der Restbetrag wird 7 Tage nach dem Foto-Termin fällig.
(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 10 % zzgl. bisher entstandener Kosten und Auslagen fällig.
Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden später storniert wird, wird die Anzahlungssumme zzgl. bisher entstandener Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt.
(6) Ausnahmen hiervon sind bei privaten Shootings ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Feierlichkeiten führen. Hier werden nur die bisher entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Fotografien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(4) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports (Zusendung und Rücksendung) von Fotografien, Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen und zugegangen.
§ 5 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, etc. obliegt dem Kunden.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der Fotografien ist der Kunde für die fachgemäße Verwendung verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Fotografien zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen.
§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
(5) Erfüllungsort und Gerichtstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist der Wohnsitz des Fotografen.
Stand: 25. Juni 2015